Informationen für Mieter*innen

Studentischer Wohnraum ist oft sehr gefragt, besonders in größeren Städten und zu Semesterbeginn. Es ist daher sinnvoll, früh mit der Suche zu beginnen und sich auf mehrere Angebote zu bewerben.
Bei Bewerbungen für eine WG ist der Ton meist eher locker und persönlich, da die aktuellen Mitbewohner*innen in der Regel gemeinsam entscheiden, wer einzieht. Eine kurze Vorstellung von dir, deinen Interessen und deinem Alltag ist dabei oft hilfreich.
Bewerbungen für reguläre Wohnungen sind dagegen formeller und richten sich direkt an Vermieter*innen oder Wohnungsunternehmen. Hier wird meist ein strukturierter und sachlicher Ton erwartet, zusammen mit Unterlagen wie Immatrikulationsbescheinigung, Finanzierungsnachweis und – falls vorhanden – einer SCHUFA-Auskunft.
Viele internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern benötigen für ihr Visum ein sogenanntes Sperrkonto. Dieses dient als Nachweis, dass genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt in Deutschland vorhanden sind. Das Geld wird nach der Einreise in monatlichen Beträgen ausgezahlt.
Viele Vermieter*innen sind mit diesem System nicht vertraut oder wissen nicht, dass internationale Studierende zu Beginn oft noch keine SCHUFA-Auskunft vorlegen können. Der AStA hat ein Schreiben vorformuliert, das diese Situation erklären kann. Wenn es dabei Probleme gibt, kannst du dich jederzeit an uns wenden – oft hilft schon eine Erklärung weiter.
Viele internationale Studierende können bei der Ankunft noch keine SCHUFA-Auskunft vorlegen, da sie noch keine Kredithistorie in Deutschland haben. Eine SCHUFA entsteht in der Regel erst nach der Eröffnung eines deutschen Bankkontos, dem Abschluss von Verträgen oder nach einer gewissen Zeit, und dementsprechend getätigten Käufen, im Land.
Eine SCHUFA-Auskunft kann direkt bei der SCHUFA Holding AG beantragt werden, meist online über deren Website. Dafür wird in der Regel ein Identitätsnachweis benötigt. Es gibt sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Auskünfte, wobei Vermieter*innen häufig die einfache Datenkopie akzeptieren.
Nach dem Einzug musst du deinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dafür brauchst du in der Regel eine Bestätigung von Vermieter*innen – die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung.
Überweise niemals Geld, bevor du eine Wohnung besichtigt und einen gültigen Mietvertrag unterschrieben hast. Sei besonders vorsichtig, wenn eine Zahlung vor der Besichtigung verlangt wird oder keine offiziellen Unterlagen vorgelegt werden.
Der Zugang zu Wohnraum ist kein neutraler Prozess. In der Wohnungsvergabe wirken häufig selektive Praktiken, die bestimmte Personen systematisch benachteiligen oder ausschließen können. Diese beruhen oft auf Vorannahmen, Zuschreibungen oder institutionellen Routinen im Bewerbungsprozess und sind für Betroffene nicht immer direkt sichtbar oder nachvollziehbar.
Wenn du im Bewerbungsprozess den Eindruck hast, dass deine Bewerbung aus solchen Gründen nicht berücksichtigt wird oder du strukturell benachteiligt wirst, kannst du dich an die Beratungsstelle Antidiskriminierung des AStAs wenden. Wir unterstützen dich dabei, die Situation einzuordnen und mögliche Handlungsschritte zu besprechen.
Viele Vermieter*innen verlangen eine Kaution, meist bis zu drei Monatskaltmieten. Diese wird in der Regel nach dem Auszug zurückgezahlt, sofern keine Schäden oder offenen Forderungen bestehen. Beim Einzug solltest du den Zustand der Wohnung gut dokumentieren und vorhandene Schäden melden, um spätere Probleme zu vermeiden.
Wenn es finanziell schwierig ist, die Kaution auf einmal zu zahlen, kannst du beim AStA eventuell ein zinsloses Darlehen beantragen, um die Kosten zunächst zu überbrücken.
Wohnungsanzeigen unterscheiden oft zwischen Kaltmiete und Warmmiete. Die Warmmiete enthält meist Nebenkosten, aber nicht immer alles. Prüfe deshalb genau, welche Kosten enthalten sind.
Manche Wohnungen werden unmöbliert vermietet und enthalten keine Möbel, Küche, Lampen oder Internetanschluss. Zusätzliche Kosten wie Strom oder Internet sind oft separat zu zahlen.
In Deutschland muss jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag zahlen. In WGs wird der Beitrag in der Regel nur einmal pro Wohnung fällig, unabhängig von der Anzahl der Bewohner*innen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende sich davon befreien lassen, zum Beispiel wenn sie BAföG beziehen. Dafür muss ein Antrag beim Beitragsservice gestellt und ein entsprechender Nachweis eingereicht werden.
Studierendenwohnheime sind oft günstiger als private Wohnungen. Allerdings gibt es häufig lange Wartelisten, daher sollte man sich frühzeitig beim örtlichen Studierendenwerk bewerben.
Viele Wohnheime veröffentlichen ungefähre Wartezeiten, die je nach Nachfrage mehrere Monate bis über ein Jahr betragen können. Daher sollte man parallel auch auf dem privaten Wohnungsmarkt suchen, da ein Wohnheimplatz nicht garantiert ist.